Informationen

Wespen und Hornissen

Wir erhalten oft Anfragen in denen sich Bürgerinnen und Bürger wegen Wespen- oder Hornissennestern im Haus oder Garten hilfesuchend an uns wenden.

Die Feuerwehr wird tätig, wenn

  • Das Nest eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.
  • sich das Nest in Bereichen befindet, die eine akute Gefährdung für Menschen darstellen, z.B. in öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Kindergärten.
  • bei Anwohnern Allergien oder andere Gesundheitsgefährdungen bestehen, die durch ein ärztliches Attest bestätigt werden und eine rasche Entfernung des Nestes erforderlich machen.

Wann ist die Feuerwehr nicht zuständig?

  • Das Nest befindet sich auf einem Privatgrundstück und stellt keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
  • Das Nest befindet sich in einiger Entfernung von Wohn- oder Arbeitsbereichen und kann ohne unmittelbare Gefährdung von Menschen bestehen bleiben.
  • Es handelt sich um ein reines Komfortproblem ohne akute Gesundheitsgefährdung.

Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Amberg-Sulzbach: https://www.amberg-sulzbach.de/naturschutz/


Streufeuer bzw. Brauchtumsfeuer

Anmeldung eines Feuers unter Aufsicht (Streufeuer bzw. Sonnwend- oder Johannisfeuer) muss bei der Gemeinde Poppenricht erfolgen. Die Gemeine Poppenricht prüft und genehmigt die Verbrennung. Eine Information/Meldung an die Integrierten Leistelle Oberpfalz Nord ist nicht erforderlich.

Stand November 2024